KMU-innovativ: Biomedizin
KMU-innovativ: Biomedizin
Mit der Hightech Agenda Deutschland richtet die Bundesregierung die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik neu aus – um mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zu erreichen. In diesem Rahmen fördert das BMFTR innovative Ansätze, unter anderem in der Biotechnologie als Schlüsseltechnologie.
Die Biomedizin nimmt bei der Erforschung von Krankheitsursachen und deren Behandlung, Prävention und Diagnose eine wichtige Rolle bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein. Viele medizinische Innovationen in Deutschland werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der medizinischen Biotechnologie erbracht, beispielsweise in der Arzneimittelentwicklung.
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ: Biomedizin werden die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig gestärkt und Kompetenzen ausgebaut. Das Ziel ist es, die interdisziplinär geprägten Anforderungen der Arzneimittelentwicklung und der dafür benötigten Technologien zu stärken und den Austausch von Know-how zwischen Unternehmen und der Wissenschaft auszubauen.
Bekanntmachung
KMU-innovativ: Biomedizin
Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachungen im Download-Bereich.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
- Projekte der Verbundforschung zwischen KMU bzw. mittelständischen Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen.
Wichtig: Mindestens 50 % der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel sollen an KMU fließen. Mögliche Aufschläge oder (Projekt)-Pauschalen sind bei der Berechnung der Fördermittel für einzelne Projektpartner zu berücksichtigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Die Maßnahme ist indikationsoffen. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis maximal in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. Es gelten hierbei die Arzneimitteldefinition und Begriffsbestimmungen nach dem Arzneimittelgesetz.
Beispielhaft sind folgende Anwendungsfelder im Kontext der Arzneimittelentwicklung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu nennen:
- Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren
- Entwicklung von Plattformtechnologien
- Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen
- Entwicklung neuer Methoden zur Analyse und Verbesserung von Pharmakokinetik, Pharmakodynamik und Sicherheitsprofilen
- Einsatz künstlicher Intelligenztechnologien
- Entwicklung von Vorhersagemodellen für Wirksamkeit und Sicherheit
- GMP‑konforme Herstellung von Prüfpräparaten
- Präklinische Entwicklung bis hin zum klinischen Wirkstoffkandidaten (bis max. klinische Phase IIa)
Weitere wichtige Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen sind der Bekanntmachung sowie den Hinweisen für Skizzenreinreichende und den FAQ im Download-Bereich zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMFTR jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool eingereicht werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Eignung des Vorhabens im Sinne der Bekanntmachung
- Innovationshöhe des FuE-Ansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik, Bedeutung des Forschungsziels und medizinischer Bedarf
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Vorhabens, Umsetzbarkeit (gegebenenfalls Qualität und Umsetzbarkeit der klinischen Studie)
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Beitrag des Vorhabens zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt, Translationspotenzial
- Qualifikation der Projektbeteiligten, gegebenenfalls Angemessenheit der Verbundstruktur
- Angemessenheit der Finanzplanung
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMFTR behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten in der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Stichtag schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.